Sollte ein Fehler oder Schaden entstanden sein, so stehen wir Ihnen gerne mit KnowHow und Manpower zu Verfügung.
Die Instandhaltung von Brand- und Rauchschutztüren obliegt, nach § 19-21 der neuen Schweizerischen Brandschutznorm, der Verantwortung der Eigentürmer- und Nutzerschaft von Bauten. Die neuen VKF-Brandschutzvorschriften sind seit dem 1. Januar 2015 in Kraft und haben gesetzlichen Charakter.
Mehr Informationen zum Thema:
Für Anpassungen an Trennwänden oder/und Türen bieten wir Ihnen von der Planung bis zur Ausführung gerne Hand.
Für jegliche Fragen, rund um Tennwände und Türen, sind wir von Montag bis Freitag gerne für sie da.